AGB
für Linienfahrten, Rundfahrten, Ausflugsfahrten und Eventfahrten (Stand: Oktober 2025)
- 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen des Schifffahrtsbetriebs Deinis (z. B. Linienfahrten, Rundfahrten, Ausflugsfahrten, Eventfahrten) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Sie gelten nicht für Charterfahrten; hierfür gelten ausschließlich die AGB für Charterfahrten/Veranstaltungen. - Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Fahrgastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Schifffahrtsbetrieb Deinis hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) sowie Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, einer Reservierung oder dem Abschluss eines Beförderungsvertrages erkennt der Fahrgast diese AGB sowie die Schiffsordnung als verbindlich an.
- 2 Fahrscheine für Linien-, Rund- und Ausflugsfahrten
- Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Tageskassen, auf den Schiffen oder in den Verkaufsstellen zu erwerben.
- Beim Erwerb über Verkaufsstellen oder per E-Mail/Brief kommt der Vertrag durch ein Angebot des Schifffahrtsbetriebs Deinis und dessen ausdrückliche Annahme durch den Kunden zustande.
- Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht nicht, wenn es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin handelt (z. B. Eventfahrten).
- Fahrscheine enthalten Angaben zur Fahrt (Bezeichnung, Datum, Abfahrtsort).
- Nicht ermäßigte Fahrscheine sind bis zum Fahrtantritt übertragbar.
- Fahrscheine sind beim Einsteigen vorzuzeigen und während der Fahrt aufzubewahren.
- Bei Fahrscheinen für mehrere Personen betritt der Vertragspartner das Schiff zuerst.
- Beinhaltet der Fahrschein gastronomische Leistungen, kommt ein einheitlicher Vertrag zustande, sofern keine fakultativen Zusatzleistungen gebucht werden.
- Nicht angetretene Fahrten werden grundsätzlich nicht erstattet, es sei denn, der Rücktritt erfolgt wegen einer vom Schifffahrtsbetrieb Deinis zu vertretenden Pflichtverletzung.
- Fahrunterbrechungen sind nur bei regelmäßig wiederkehrenden Linientouren desselben Tages gestattet. Eine Rückvergütung nicht genutzter Strecken erfolgt nicht.
- Reservierungen müssen spätestens 15 Minuten vor Abfahrt abgeholt werden; danach erlischt die Reservierung.
- 3 Voraussetzungen der Beförderung
3.1 Verpflichtung zur Beförderung
Der Schifffahrtsbetrieb Deinis befördert Fahrgäste, sofern:
- die geltenden Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
- die Fahrt nach Fahrplan möglich ist,
- kein gesetzliches oder behördliches Verbot besteht, und
- keine höhere Gewalt vorliegt.
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis die Leistungserbringung unmöglich macht (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfall, Streik, Pandemien).
3.2 Sturm, Nebel, Wasserstand
Bei Sturm, Nebel oder niedrigem Wasserstand darf der Schiffsführer aus Sicherheitsgründen das Landen verweigern.
3.3 Haftung für Bedienstete
Der Schifffahrtsbetrieb Deinis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für seine Bediensteten.
Keine Haftung besteht, wenn diese auf Verlangen von Reisenden Tätigkeiten ausüben, die nicht zu ihren Pflichten gehören.
3.4 Zoll-, Polizei- und Verwaltungsvorschriften
Zoll-, Polizei- und sonstige Verwaltungsvorschriften haben die Fahrgäste zu erfüllen. Bei Nichtbeachtung haftet der Schifffahrtsbetrieb Deinis nicht.
3.5 Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Schifffahrtsbetrieb Deinis abzugeben. Es gelten die jeweiligen Fundregelungen.
3.6 Gesamtangebot
Tritt der Schifffahrtsbetrieb Deinis lediglich als Vermittler anderer Leistungsträger auf, ist ausschließlich der jeweilige Anbieter für die Durchführung verantwortlich.
- 4 Gutscheine
- Gutscheine gelten für alle zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.
- Für telefonisch, per E-Mail oder Brief erworbene Gutscheine über Freizeitdienstleistungen ohne festes Datum gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (nur für Verbraucher):
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail an info@schifffahrt-bodensee.de.
Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen, einschließlich Lieferkosten (sofern angefallen), innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung mit demselben Zahlungsmittel zurückerstattet.
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Leistung:
Bestellt am ____ / erhalten am ____
Name: __________________
E-Mail: __________________
Datum: __________________
(Bei Mitteilung auf Papier: Unterschrift)
- Gutscheine, die direkt an der Tageskasse oder im Verkaufsbüro erworben wurden, sind von Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen.
- Eine Barauszahlung oder Verlängerung ist ausgeschlossen.
- Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (Beginn mit Ende des Jahres des Erwerbs).
- 5 Voucher
Für Voucher gelten die Regelungen zu Fahrscheinen gemäß § 2 Nr. 9 entsprechend.
- 6 Fahrpreise
- Der Fahrpreis richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisverzeichnissen (Aushang, Verkaufsbüro oder Website).
- Ermäßigungen gelten ausschließlich auf Anfrage und nicht kumulativ.
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Gebühren.
- 7 Zahlung
- Fahrscheine, die an Kassen, an Bord oder im Onlineshop erworben werden, sind sofort fällig.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- 8 Fahrplanänderungen
- Fahrten finden nur bei ausreichender Beteiligung statt.
Bei Sturm, Nebel, Niedrigwasser oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen kann die Fahrt entfallen.
Eine Erstattung oder Entschädigung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. - Der Einsatz anderer Schiffe bleibt vorbehalten.
- Den Anweisungen der Schiffsbesatzung und des Schiffsführers ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten.
- Rauchen ist nur auf den Freidecks gestattet.
- Fahrgäste, die gegen die AGB oder Anweisungen verstoßen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Alkoholisierten Personen oder Gruppen kann die Mitfahrt verweigert werden.
- 9 Rücktritt durch den Schifffahrtsbetrieb Deinis
Der Schifffahrtsbetrieb Deinis kann vom Vertrag zurücktreten, wenn folgende Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht werden:
- Linien-/Rundfahrten: 20 Personen
- Ausflugsfahrten: 30 Personen
- Eventfahrten: 15 Personen
Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- 10 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
Ein Rücktritt muss in Textform erfolgen:
- bis 30 Tage vor Fahrt: kostenlos
- bis 14 Tage: 25 %
- bis 7 Tage: 50 %
- bis 3 Tage: 80 %
- ab 3 Tagen bzw. Nichtantritt: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- 11 Haftung
- Der Schifffahrtsbetrieb Deinis haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, Störungen unverzüglich zu melden, um Abhilfe zu ermöglichen.
- Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Begleitpersonen.
- Keine Haftung besteht für Handlungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen.
- 12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Persönliche Gegenstände werden auf eigene Gefahr mitgeführt.
- Zurückgebliebene Gegenstände werden drei Monate aufbewahrt und danach an das Fundbüro übergeben oder entsorgt.
- Fundsachen sind der Besatzung zu übergeben.
- 13 Haftung des Fahrgastes
Der Fahrgast haftet für Schäden, die er an Schiff, Inventar oder Steganlagen verursacht.
- 14 Weitere Bestimmungen
- Explosive, ätzende oder stark riechende Stoffe sind vom Transport ausgeschlossen.
- Rollstühle werden nach Voranmeldung mitgenommen, sofern die Platzverhältnisse es zulassen.
- Gepäck nur als Handgepäck (in der Regel bis 5 kg).
- Nur Hunde dürfen mitgeführt werden: kleine Hunde (bis 5 kg) bei ruhigem Verhalten, größere nach Entscheidung des Personals.
- Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nicht benutzt werden.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke an Bord ist untersagt.
- Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Gruppen gelten gemäß jeweils aktuellem Fahrplan.
- Begleitpersonen mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis fahren kostenfrei.
- 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Überlingen.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 16 Streitschlichtung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig wäre:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.,
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
Begriffsbestimmungen
- Charterfahrt: entgeltliche Bereitstellung eines Schiffs mit Besatzung für einen bestimmten Zeitraum.
- Fahrschein: Einzel- oder Gruppenkarte für Linien- oder Eventfahrten.
- Fahrgast: Vertragspartner sowie die von ihm eingeladenen Personen.
- Eventfahrt/Ausflugsfahrt: Fahrt mit Veranstaltungs- oder Aufenthaltsprogramm, ggf. gastronomischen Leistungen.
- Voucher: Gutschein mit fixiertem Leistungsdatum.
- Schiffsordnung: Regelwerk für den sicheren Betrieb und Aufenthalt an Bord.
Vincent Deinis
Schifffahrtsbetrieb Deinis
E-Mail: info@schifffahrt-bodensee.de