AGB

für Linienfahrten/Rundfahrten, Ausflugsfahrten, Eventfahrten

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen des Schifffahrtsbetriebes Deinis (z.B. Linienfahrten/Rundfahrten, Ausflugsfahrten, Eventfahrten) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten nicht für Charterfahrten; insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Charterfahrten).

2. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Fahrtbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Fahrtbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen abweichender Bedingungen des Fahrgastes die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast vorbehaltlos ausführen.

3. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts  und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.

4. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast unsere  allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schiffsordnung als verbindlich an.

§ 2 Fahrscheine für Linienfahrten/Rundfahrten und Ausflugsfahrten

1. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Tageskassen, auf den Schiffen, in der Verkaufsstelle zu erwerben.

2. Bei Erwerb eines Fahrscheins und Gutscheins über Verkaufsbüro oder Verkaufsstelle erfolgt der Vertragsabschluss durch nachfolgende Übersendung  eines Angebots des Schifffahrtsbetriebes Deinis per E-Mail, oder per Brief und die ausdrückliche Bestätigung des Kunden (Annahmeerklärung).

3. Wir weisen darauf hin, dass ein Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur  Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit der Schifffahrtsbetrieb Deinis Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Fahrscheine für Veranstaltungen (z.B. Eventfahrten), besteht daher kein Widerrufsrecht.

4. Die Fahrscheine beinhalten die Daten der konkreten Fahrt (Bezeichnung der Fahrt, Datum und Abfahrtsort) und sind manuell erstellt.

5. Fahrscheine, die ohne Preisnachlass erworben werden, sind bis zum Antritt der Fahrt übertragbar.

6. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrkartenprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen.

7. Sofern der Fahrschein für mehr als eine Person erworben wurde, hat der Vertragspartner das Schiff als Erster zu betreten.

8. Sofern der Fahrschein insbesondere bei Eventfahrten gastronomische Leistungen beinhaltet, kommt für die Leistungen des Schifffahrtsbetriebs Deinis nur ein Vertrag zu Stande, auch wenn aus technischen Gründen zwei Belege ausgestellt werden. Hiervon ausgenommen sind solche gastronomischen Leistungen, die fakultativ hinzugebucht werden können.

9. Ausgestellte Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Satz 1 gilt nicht, sofern der Fahrgast vom Beförderungsvertrag vor Fahrtantritt aufgrund einer von dem Schifffahrtsbetrieb Deinis zu vertretender Pflichtverletzung zurücktritt. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen, auf den Schiffen, im Verkaufsbüro und im Online-Shop.

10. Fahrunterbrechung ist dem Fahrgast nur bei Linientouren, die lt. Fahrplan des Schifffahrtsbetriebs Deinis mehrmals täglich stattfinden, gestattet. Der Fahrgast hat das Recht, die Fahrt am gleichen Tag mit einem später fahrenden Schiff fortzusetzen. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

11. Reservierte Fahrscheine sind 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung.

§ 3 Voraussetzungen zur Beförderung

3.1. Verpflichtende Beförderung. Der Schifffahrtsbetrieb Deinis verpflichtet sich zur Beförderung, wenn
– die geltende Beförderungsbedingungen und den sonstigen allgemeinen Anordnungen entsprochen wird
– die Beförderung mit den regelmäßig nach veröffentlichtem Fahrplan verkehrenden Schiffen möglich ist
– die Beförderung nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung verboten ist
– die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche der Schifffahrtsbetrieb Deinis nicht abzuwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermögen (höhere Gewalt). Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwarten der Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, notwendige Reparatur arbeiten, Maschinenschäden, betriebliche Ausfälle von Anlagen, fehlerhafte Anlagen oder notwendige Installationen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Betriebsstörungen, Demonstrationen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden sowie Pandemien, unabhängig von der Rechtmäßigkeit.

3.2. Sturm, Nebel, Wasserstand
Bei Sturm, Nebel oder zu niedrigem Wasserstand haben die Schiffsführer das Recht nicht zu landen, wenn durch das Landen die Sicherheit der Fahrgäste oder des Schiffes gefährdet wird.

3.3 Haftung des Schifffahrtsbetriebs Deinis für ihre Bediensteten Der Schifffahrtsbetrieb Deinis haftet für ihre Bediensteten und für andere Personen, deren sie sich bei Ausführung der Beförderung bedienen, nach den gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von Personen und ihrem Gepäck auf Binnenschiffen. Der Schifffahrtsbetrieb Deinis haftet nicht, wenn Bedienstete auf Verlangen eines Reisenden Verrichtungen ausüben, die der Schifffahrtsbetrieb Deinis nicht obliegen, oder die sie nicht übernommen haben.

3.4. Zoll-, Polizei- und Verwaltungsvorschriften
Zoll-, Polizei- und sonstige Verwaltungsvorschriften hat der Fahrgäste zu erfüllen. Der Schifffahrtsbetrieb Deinis haftet nicht für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung.

3.5. Fundgegenstände
Wer eine verlorene oder zurückgelassene Sache auf den Schiffen des Schifffahrtsbetriebes Deinis findet, hat sie unverzüglich an dieses Unternehmen abzuliefern. Für die weitere Behandlung von Fundsachen gelten die Regelungen des Schifffahrtsbetriebes Deinis, bei dem die Gegenstände gefunden worden sind.

3.6. Gesamtangebot
Wenn der Schifffahrtsbetrieb Deinis Leistungen anderer Leistungsträger anbietet und verkauft, handelt er nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler. Für die Leistungserbringung ist der andere Leistungsträger allein verantwortlich.

§ 4 Gutscheine

1. Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen.

2. Für die telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax erworbenen Gutscheine über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung (z.B. Eventfahrten) ohne fixiertes Leistungsdatum bzw. spezifischen Leistungszeitraum gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Schifffahrtsbetrieb Deinis, Zwischen den Wegen 26, 88696 Owingen (E-Mail: info@schifffahrtbodensee.de, Tel: 07551/ 9579485) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Schifffahrtsbetrieb Deinis
Zwischen den Wegen 26, 88696 Owingen
E-Mail: info@schifffahrt-bodensee.de,
Tel: 07551/ 9579485
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):
Bestellt am(*)/erhalten am(*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(* Unzutreffendes streichen)

3. Gutscheine, die an den Tageskassen und im Verkaufsbüro erworben werden, sind vom Widerrufsrecht bzw. der Rückgabe gegen Kostenerstattung ausgeschlossen.

4. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen und mit fixiertem Leistungsdatum kommen die Regelungen zu ausgestellten Fahrscheinen gemäß § 2 Ziffer 9. entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

5. Eine Verlängerung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

6. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

§ 5 Voucher
Für Voucher von dem Schifffahrtsbetrieb Deinis und für von dem Schifffahrtsbetrieb Deinis akzeptierte Voucher gelten die Regelungen zu ausgestellten Fahrscheinen gemäß § 2 Ziffer 9. entsprechend.

§ 6 Fahrpreis

1. Der Fahrpreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisverzeichnissen. Die Preisverzeichnisse sind u.a. an den Tageskassen, im Verkaufsbüro und auf der Homepage des Schifffahrtsbetriebes Deinis einsehbar.

2. Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen die im Fahrplan in der Regel als Prozentabschläge angegeben sind, beziehen sich immer auf den regulären Fahrpreis abzüglich des angegebenen Prozentsatzes und aufgerundet auf volle 0,10 Euro. Es wird immer nur eine Ermäßigung auf Anfrage gewährt.

3. Sofern nichts anderes angegeben ist verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden Gebühren und Abgaben sowie der gültigen Mehrwertsteuer.

§ 7 Zahlungsziel, Zahlungsarten

1. Fahrscheine, die an einer Tageskasse, im Verkaufsbüro, an Bord oder im Onlineshop erworben werden, sind sofort zur Zahlung fällig.

2. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Fahrgast nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten bzw. im Rechtsstreit entscheidungsreifen Gegen-forderung berechtigt. Die Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung werden mit ihrer Erklärung in Textform wirksam.

§ 8 Fahrplanänderungen

1. Alle Fahrten finden nur bei genügender Beteiligung statt. Bei Sturm, Nebel, zu niedrigem Wasserstand oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen können die Fahrten ausfallen. Die verspätete Abfahrt oder Ankunft, der Ausfall eines Schiffes oder eine wegen der Witterungsverhältnisse unterbliebene Anlandung oder Verzögerung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung. Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen; dies gilt auch für den von uns unverschuldeten Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Stadtbilderklärung). In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung.

2. Uns bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Die im Fahrplan ggf. abgebildeten oder genannten Schiffe sind lediglich beispielhaft aufgeführt. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt.

3. Den Anordnungen der Schiffsbesatzung und der Schiffsführer, die das Hausrecht für den Schifffahrtsbetrieb Deinis ausüben ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf dem Außendeck und die Anweisungen zum Verhalten der Fahrgäste beim Durchfahren von Brücken. Insbesondere bei Fahrten durch den Alte Rheinbrücke in Konstanz bestehen beim Passieren niedriger Brücken erhöhte Sicherheitsvorschriften.

4. Das Rauchen ist nur auf Freidecks gestattet.

5. Fahrgäste können von der Schiffsbesatzung von Bord verwiesen werden, wenn sie die allgemeinen Fahrtbedingungen nachhaltig verletzen. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für diese Fälle ausgeschlossen.

6. Der Schifffahrtsbetrieb Deinis behält sich vor, alkoholisierten Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.

§ 9 Rücktritt des Schifffahrtsbetriebs Deinis

Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn folgende Mindest-Fahrgastzahlen nicht erreicht werden:
• bei Linienfahrten/Rundfahrten 20 Fahrgäste;
• bei Ausflugsfahrten 30 Fahrgäste;
• bei Eventfahrten 15 Fahrgäste;
In diesen Fällen erstattet der Schifffahrtsbetrieb Deinis den bezahlten Fahrpreis. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag (bzw. schriftliche Reservierung oder Buchung) bedarf der Textform und ist kostenfrei 30 Tage vor der vereinbarten Fahrt möglich. Bei einem späteren Rücktritt des Kunden sind wir berechtigt, 25 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Fahrt werden 50 % der vereinbarten Vergütung, bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor der Fahrt 80 % der vereinbarten Vergütung und bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor der Fahrt oder bei Nichtantritt der Fahrt 100 % in Rechnung gestellt. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der Schifffahrtsbetrieb Deinis kein oder ein geringerer Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag oder dem Nichtantritt der Fahrt entstanden ist.

§ 11 Haftung

1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Fahrgastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Fahrgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Fahrgast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Fahrgast verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Fahrgast unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden, wobei hierdurch die Regelungen in Ziffer 1. unberührt bleiben.

3. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.

4. Der Schifffahrtsbetrieb Deinis haftet nicht, wenn Bedienstete auf Verlangen eines Reisenden Verrichtungen ausüben, die dem Schifffahrtsbetrieb Deinis nicht obliegen, oder die er nicht übernommen hat.

§ 12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Fahrgastes auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.

2. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Fahrgastes nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Fahrgast zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Fahrgastes vor.

3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an den Schifffahrtsbetrieb Deinis abzugeben.

§ 13 Haftung des Fahrgastes für Schäden

Der Fahrgast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc.

§ 14 Sonstiges

1. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übelriechende Stoffe.

2. Die Mitnahme von Rollstühlen ist auf den im Fahrplan des Schifffahrtsbetriebs Deinis angegebenen Schiffen gestattet. Eine Garantie für die Mitnahme wird allerdings nur bei Vorausbuchung gewährt. Bei allen übrigen Schiffen entscheidet das Schiffspersonal über die Mitnahme.

4. Die Mitnahme von Gepäck ist auf Schiffen des Schifffahrtsbetriebs Deinis nur im Rahmen von Handgepäck bis 5 kg gestattet.

5. Die Mitnahme von Haustieren ist mit Ausnahme von Hunden ausgeschlossen. Die Mitnahme von sogenannten Schoßhunden (bis 5 kg) ist zulässig. Voraussetzung ist, dass das Schiff nicht vollständig ausgebucht ist und der Hund sich ruhig verhält. Die Mitnahme von größeren Hunden (über 5 kg) ist regelmäßig ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet das Schiffspersonal im Einzelfall. Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten.

6. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Der Schifffahrtsbetrieb Deinis behält sich das Recht auf Kontrollen vor.

8. Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern zahlen für die Fahrt auf dem Schiff einen ermäßigten Fahrpreis. Als Kinder zählen 6- bis 12-Jährige. Als Familie gelten Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern/Enkelkindern bis einschl. 12 Jahre. Insel-Mainau-Kombitickets sind vom Umtausch und von Fahrpreiserstattungen ausgeschlossen. Schüler- und Studententarife werden nur gegen Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises gewährt. Kinder und Schulgruppen ab 10 Kinder/Schüler im Alter von 6-12 Jahren bezahlen den Kinderfahrpreis, je 10 Kinder/Schüler ist eine Begleitperson frei. Kindergruppen (ohne Eltern) unter 6 Jahren erhalten auf den Kinderfahrpreis 10% Ermäßigung, die Begleitpersonen sind frei. Als Gruppe gelten mindestens 10 erwachsene Personen (Tarif „Mainau einfach“ und “Landesgartenschau einfach mind. 20 Personen). Gruppenpreise gelten nur bei geschlossener Bezahlung! Die Ermäßigung wird auf den Gesamtpreis gewährt. Dieser wird aus dem regulären Fahrpreis für Erwachsene berechnet. Kinder in der Gruppe zahlen den regulären Fahrpreis für Kinder. Auf den Tarif „Gästekarte“ wird kein weiterer Rabatt gewährt. Menschen mit Mobilitätseinschränkung bezahlen den normalen Fahrpreis. Unter Vorlage eines entsprechenden Ausweises mit eingetragener Begleitperson „B“ hat diese freie Fahrt an Bord unseres Schiffes.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, so sind die Gerichte in Überlingen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen
Gericht erheben.

2. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen und öffentlichrechtlichem Sondervermögen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§16 Streitschlichtung

1. Das Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass das Unternehmen den Kunden trotzdem auf eine für Ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl. Internet: www.verbraucher-schlichter.de.

Begriffsbestimmungen
Charterfahrten bzw. Schiffscharter sind Fahrten, bei denen der Fahrgast ein Schiff mit der Besatzung für einen
bestimmten Zeitraum entgeltlich zur Verfügung stellt.

Erwerb des Fahrscheins bezeichnet den Kauf eines Fahrscheins bei dem Schifffahrtsbetrieb Deinis an der Tageskasse, an Bord, im Onlineshop, im Callcenter, im Verkaufsbüro oder im Rahmen einer schriftlichen Vorbuchung auch per E-Mail.

Fahrgast ist der Vertragspartner des Schifffahrtsbetriebs Deinis sowie diejenigen Personen, für die der Vertragspartner die Leistung des Schifffahrtsbetriebs Deinis gebucht bzw. die der Vertragspartner des Schifffahrtsbetrieb Deinis eingeladen hat.

Fahrschein bezeichnet den Einzel- oder Gruppenfahrschein für eine Ausflugsfahrt aus dem Schiffstouren/Linienprogramm oder andere Veranstaltung aus dem Eventfahrtenprogramm.

Linienfahrten/Rundfahrten sind ein- und mehrstündige Fahrten aus dem Ausflugsprogramm des Schifffahrtsbetriebs Deinis. Diese werden im Fahrplan des Schifffahrtsbetriebs Deinis bezeichnet.

Eventfahrten/Ausflugsfahrten sind Schifffahrten, die ein Veranstaltung- oder Aufenthaltsprogramm und ggf. gastronomische Leistungen vorgesehen.

Voucher sind bei dem Schifffahrtsbetrieb Deinis oder bei Dritten erworbene Gutscheine mit fixiertem Leistungsdatum bzw. spezifischem Leistungszeitraum für die Teilnahme an den darauf bezeichneten Schiffstouren/Linientouren oder Eventfahrten des Schifffahrtsbetriebs Deinis.

Schiffsordnung ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche die Schifffahrt betreffenden Rechtsnormen umfasst.

Stand: Januar 2020